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Ein Rezept ist maximal 3 Monate gültig. Innerhalb der ersten 28 Tage nach Ausstellung des Rezepts muss mit der Behandlung begonnen werden. Ausnahme: Auf dem Rezept ist das Feld "Dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt. Dann muss die erste Behandlung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Ja, der Gesetzgeber gibt vor, dass jeder gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung von 10€ zuzüglich 10% des Gesamtwertes des Rezeptes zuzahlen muss. Verfügt der Patient über eine von der Krankenkasse ausgestellt Befreiung ist er von der Zuzahlung befreit.

Ja, bei Patienten bei denen dies erforderlich ist führen wir regelmäßig Hausbesuche durch. Gerne können Sie uns hierzu anrufen, um mit uns die nötigen Termine abzusprechen.

Wir möchten Sie bitten, einen Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung abzusagen. Dadurch können wir diesen anderen Patienten zur Verfügung stellen. Dies ist leider bei kurzfristigen Absagen nicht mehr möglich. Hierdurch entstehen Kosten, die gedeckt werden müssen.

Ein Rezept ist eine ärztliche Verordnung, die Ihr Arzt aus Grundlage seiner Untersuchung ausstellt. Wir behandeln sie aber auch gerne ohne Rezept. In diesem Fall schildern Sie und Ihre Beschwerden, und wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen einen passenden Therapieplan.

Am Anfang steht ein Erstgespräch, gefolgt von einer ausführlichen physiotherapeutischen Untersuchung. Hierdurch ergibt sich ein Bild welches uns Hilft, die Ursachen für Ihre Beschwerden zu finden. Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre Erwartungen und Ihre Ziele für die Behandlung.